Inhaltlich ging Mag. Taumberger  im ersten Teil seines Referat auf Internetseiten ein, die scheinbar gratis Downloads anbieten. Wie man mit Rechnungen, die in der Folge ankommen verfahren sollte, war die erste Überraschung des Tages – nämlich wegwerfen – da die dahinter stehenden Rechtsanwaltskanzleien entweder im rechtlich gänzlich verbotenen oder zumindest im Graubereich agieren.

Haarig wird die Angelegenheit bei Downloads, die Urheberrechtsverletzungen verursacht haben. Wie man solchen Rechnungen begegnet war Gegenstand des zweiten Teils des Referats. Die Rechnungsbeträge bewegen sich in unangenehmer Höhe und die Forderungen sind rechtlich gut abgesichert. Ein Gang zum Rechtsanwalt ist meist notwendig, lohnt sich aber. Wenn die erste(n) Zahlungsaufforderung(en) übersehen wurde(n) und ein Gerichtsbescheid ausgefolgt oder hinterlegt wurde, „brennt der Hut“. Hier muss man reagieren.

Hilfe, und das war nahezu allen Schülern unbekannt, gibt es bei den Beratungsstellen der Rechtsanwaltskammern, bei Gericht oder den Rechtsanwälten. Eine erste kurze Beratung dabei ist überall kostenlos.

 

Abschließend gab es noch für alle einen Folder der Rechtsanwaltskammer mit Internetadressen für Vorlagen und Musterbriefen bei offensichtlicher Abzocke. Information vorab ist aber ganz allgemein der beste Schutz!

Die Teilnehmer dieses Vortrages danken der Rechtsanwaltskammer für den äußerst gelungenen Beitrag zur Politischen Bildung.

 

Dr. Kleinhenn Gerhard, November 2009